Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lyght Living furniture leasing GmbH & Co. KG.
1. Allgemeine Bestimmungen
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lyght Living furniture leasing GmbH & Co. KG. (nachfolgend Lyght Living oder Vermieter) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht nochmals gesondert widersprochen wird. Die Inanspruchnahme der Leistungen gilt als Erklärung des Mieters, dass dieser damit einverstanden ist.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote und Auskünfte der Lyght Living sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bei individuellen Angeboten ist Lyght Living zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
2.3 Lyght Living ist berechtigt, dem Mieter andere als die im Vertrag vereinbarten Mietsachen zur Verfügung zu stellen, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig und erforderlich und dem Mieter zumutbar ist. Dies ist insbesondere gegeben, wenn die Mietsache in Art und Beschaffenheit gleich- oder höherwertig als vertraglich vereinbart ist.
2.4 Der Vertrag mit Lyght Living kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Lyght Living wirksam zustande.
3. Preise und Kosten
3.1 Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung von Lyght Living.
3.2 Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung mit der Auftragsbestätigung von Lyght Living. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind.
4.2 Lyght Living ist berechtigt, die Auftragsdurchführung so lange zu verweigern, bis die fälligen Zahlungen des Mieters bei Lyght Living eingegangen sind (Zurückbehaltungsrecht). Lyght Living dadurch entstehende Mehrkosten und durch die Verzögerung entstehende sonstige Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
5. Mietbedingungen
5.1 Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und die Lyght Living bei eventuell auftretenden Schäden oder Mängeln unverzüglich zu informieren. Im Zweifel hat er sich bei Lyght Living über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
5.2 Als Schäden oder Mängel gelten nicht – in Ansehung der bereits zurückgelegten Mietzeit – normale Gebrauchsspuren, welche die Funktionsfähigkeit nicht und die Optik allenfalls geringfügig beeinträchtigen. Entsprechendes gilt auch bzgl. des bei Rückgabe der Mietsache geschuldeten Zustandes.
5.3 Der Mieter hat auch für Schäden einzustehen, die von Dritten, namentlich Besuchern der Räumlichkeiten verursacht werden.
5.4 Der Mieter hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
5.5 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass technische Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Mieter.
5.6 Lyght Living haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Lyght Living nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Lyght Living haftet nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Gebrauch der Vertragsgegenstände.
6. Rückgabe der Mietsache
6.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsachen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so findet § 545 BGB Anwendung.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen gereinigt, in ordnungsgemäßen Zustand und vollständig gemäß der Inventarliste zurückzugeben.
6.3 Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
6.4 Gibt der Mieter die Mietsachen zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Lyght Living zurück, ist Lyght Living berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des vertraglich vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6.5 Der Mieter hat Lyght Living mindestens 5 Werktage (ohne Samstag) vor dem Tag der tatsächlichen Abholung der Mietmöbel zu informieren. Bei kürzerer Frist wird eine Expresszuschlag von 490 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz erhoben.
7. Kündigungsmöglichkeiten
7.1 Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Lyght Living kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, nicht eingelöste Lastschriften oder Zahlungsrückstände von mehr als einer Monatsmiete, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege der Mietsache oder der unsachgemäße und unrechtmäßige Gebrauch.
7.2 Kündigt Lyght Living den Mietvertrag aus wichtigem Grund, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsachen unverzüglich an Lyght Living herauszugeben und an Lyght Living eine sofort fällige Entschädigung in Höhe der ausstehenden Mieten zu leisten.
8. Liefer- und Leistungszeit
8.1 Bei Anlieferung und Abholung der Mietsachen an dem vertraglich vereinbarten Ort sind Termine oder Fristen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Lyght Living verbindlich. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus vier Stunden.
8.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw.) hat Lyght Living auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
8.3 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Lyght Living setzt voraus, dass der Mieter für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Lyght Living.
8.4 Kommt der Mieter mit der Abnahme der Mietsachen in Verzug (Annahmeverzug), ist Lyght Living berechtigt, die Mietsachen auf Kosten des Mieters in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen oder die Vertragserfüllung zu verlangen. Die Kosten einer erneuten Anlieferung sowie sämtliche durch den Annahmeverzug entstehende Schäden hat der Mieter zu tragen.
9. Gewährleistung
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und den vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für durch den Transport entstandene Schäden an den Räumlichkeiten etc.
9.2 Bei Mängeln, welche die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann Lyght Living nach ihrer Wahl die Mietsache reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
9.3 Der Mieter hat die Kosten für die an den Mietsachen anfallenden Kleinreparaturen zu tragen. Kleinreparaturen sind die Instandsetzung von kleineren Schäden an den Mietsachen. Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 125 Euro im Einzelfall. Die Kosten der Kleinreparaturen sind auf insgesamt 250 Euro, höchstens jedoch auf 8% der jährlichen Nettokaltmiete begrenzt.
9.4 Lyght Care (optional). Die optional buchbare Lyght Care Versicherung deckt ausschließlich die Abnutzung und Schäden, die durch den vertrags- und sachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Lyght Living wird in diesem Fall die Mietsachen ohne eine Kostentragungspflicht für den Mieter zurücknehmen. Hiervon ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Beschädigungen der Mietsachen beruhen, sowie Schäden durch Brand, Wasser, Diebstahl. Lyght Living empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Hausratsversicherung oder die entsprechende Anpassung einer bestehenden Hausratsversicherung.
9.5 Dem Mieter ist bekannt, dass Montage bzw. Aufstellen und Abbau der Mietsachen ggf. durch einen von Lyght Living eingeschalteten Dritten erfolgt. Lyght Living ermächtigt den Mieter im Schadensfalle, ihr zustehende Ansprüche gegen den Dritten, in eigenem Namen direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
Lyght Living wird auf Verlangen die Betriebshaftpflichtversicherung des Dritten dem Mieter unverzüglich mitteilen.
10. Datenschutz
Lyght Living verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragsausführung die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikations-gesetzes (TKG) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Personenbezogene Daten des Mieters werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern zur Vertragsausführung erforderlich und der Kunde damit einverstanden ist oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Die erhobenen Daten werden nur zur internen Bearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Boniversum GmbH.
Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eudsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.
12.2 Nebenabreden, Abweichungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main vereinbart.
Stand: Mai 2025